Ehrungen beim Hegering VIII |
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Geschrieben von: T. Brunklaus
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Mittwoch, den 24. November 2021 um 21:48 Uhr |
Ehrungen beim Hegering VIII
LJN-Verdienstnadel für Gert Teunis - Heinrich Schroven 65 Jahre Mitglied im LJN
Der Vorstand vom Hegering VIII (Emlichheim/Laar) hatte vor kurzem langjährige Hegeringmitglieder zu einem gesonderten Termin eingeladen, um Ehrungen vorzunehmen, die sonst üblicherweise im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung erfolgen. Vorm Eingang des Bläserheims warteten Jagdhornbläser auf mehrere verdiente Waidmänner und spielten für sie die Ehrenfanfare.
Hegeringleiter Friedhelm Kampert nahm die Ehrungen vor und überreichte Urkunden für 25- jährige Mitgliedschaft an Alwin Hans, Ansgar Kruse, Hans Jürgen Holties, Berthold Winkelink und Fritz Oudehinkel. Für 40-jährige Mitgliedschaft wurden Herbert Eggengoor, Geert Luttermann und Rudolf Meier geehrt. Gerrit Jan Jonker, Friedrich Kuipers und Berend Kwant erhielten Urkunden für ein halbes Jahrhundert Mitgliedschaft im Hegering. „50 Jahre ist schon etwas Besonderes“, urteilt Hegeringleiter Friedhelm Kampert. Auf stolze 65 Jahre Mitgliedschaft in der Landesjägerschaft konnte Heinrich Schroven zurückblicken. Er und einige weitere Geehrte erhielten ihre Urkunden zu Hause. Zu Ehrenmitgliedern wurden Alfred Hübers, Gert Teunis, Hindrik Jan Scholtmann und Georg Stroeve ernannt.

Bild von Heinrich Veenaas von links: Hegeringleiter Friedhelm Kampert, Herbert Eggengoor, Geert Luttermann, Friedrich Kuipers, Hans Jürgen Holties, Gerrit Jan Jonker, Berthold Winkelink, Berend Kwant, Hindrik Jan Scholtmann, Alwin Hans, Ansgar Kruse, Gert Teunis (es fehlten Heinrich Schroven, Alfred Hübers, Georg Stroeve, Fritz Oudehinkel
Höhepunkt der Ehrungen war dann die Verleihung der Ehrennadel in Bronze des LJN an Gert Teunis. Er wurde für seine besonderen Verdienste um die Jagd und für seine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Funktionen geehrt. Er war bis 2017 stellvertretender Hegeringleiter und hatte diesen Posten 37 Jahre bekleidet. „In dieser Zeit hatte er insgesamt fünf Hegeringleiter nicht nur vertreten, sondern stand ihnen auch immer mit Rat und Tat zur Seite und hatte auf diese Weise seine Erfahrung in die Arbeit des Hegerings und der Jägerschaft eingebracht“, teilt Hegeringleiter Kampert mit.

Bild unten von Heinrich Veenaas von links: Gert Teunis, Friedhelm Kamper
Zudem war Gert Teunis bei der im Jahre 1982 gegründeten Rehwildhegegemeinschaft Grenzland I von Beginn an in verschiedenen Funktionen tätig. Er wurde im Jahre 1986 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und hatte 1994 den Vorsitz übernommen. Als Vorsitzender lag ihm insbesondere der Zusammenhalt der Hegegemeinschaft immer am Herzen. Weiterhin war Teunis von Beginn an ununterbrochen Mitglied der Bläsergruppe Laar/Emlichheim, die im Jahre 1990 gegründet wurde. Er ist damit einer von zwei noch aktiven Gründungsmitgliedern und hatte somit maßgeblich zum Erfolg der Bläsergruppe mit unzähligen Auftritten im Hegering aber auch bei vielen überregionalen Wettbewerben beigetragen. So endete die Laudatio von Kampert dann auch mit folgenden Worten: „Gert Teunis hat sich seit etwa 40 Jahren in verschiedenen Funktionen und Gruppen für die Belange der Jägerschaft eingesetzt und ist nun nicht nur Ehrenmitglied der Landesjägerschaft Niedersachsen, sondern auch Träger der Ehrennadel in Bronze“.
Bild und Text: Heinrich Veenaas |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. November 2021 um 22:43 Uhr |
Buch zur Einschulung für alle Erstklässler |
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Geschrieben von: T. Brunklaus
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Sonntag, den 27. September 2020 um 11:25 Uhr |
Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzstiftung – Jägerschaft – Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in der Grafschaft Bentheim
unterstützt durch Bingo und Volksbank
Buch zur Einschulung für alle Erstklässler
Die Idee, ein Buch in Bezug auf die „Naturlandschaft Grafschaft Bentheim“ zur Einschulung allen Erstklässlern in der Grafschaft zu schenken, entstand laut Hartmut Schrap als Vorsitzenden des Natur-Netz Niedersachsen e.V. bereits 2018 während der Mitgliederversammlung des Netzwerkes (seiner Zeit im Landkreis Harburg).
Im Kreise einiger Mitglieder, darunter auch Marianne Brunklaus von der Jägerschaft Grafschaft Bentheim, Theo Brunklaus von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Paul Uphaus von der Naturschutzstiftung wurde in Anlehnung an ein vergleichbares Buchprojekt im Landkreis Oldenburg und unter späterer Zuhilfenahme von Grundschulpädagogen sowie Mitarbeiter/innen der Naturschutzstiftung (hier insbesondere Antje Lübbers und Manuela Monzka) ein völlig neues Buch für die Grafschaft Bentheim kreiert. Zeichnerisch umgesetzt und liebevoll illustriert wurde das Buch schließlich durch Uwe Klindworth, einem in der Nähe von Wildeshausen lebenden Autor und Illustrator im Kinder- und Jugendbuchbereich.

Bild von links: Dr. Michael Kiehl, Paul Uphaus (Naturschutzstiftung), Uwe Klindworth (Autor und Illustrator), Manuela Monzka, Hartmut Schrap (Naturschutzstiftung), Daniel Sandfort und Jürgen Timmermann (Grafschafter Volksbank)
„Spannende Landschaften in der Grafschaft Bentheim“, so ist der Titel des Buches, das die Naturschutzstiftung dieser Tage an alle Erstklässler in der Grafschaft Bentheim kostenlos verteilt.
Um die Finanzierung des Buchprojektes in Höhe von insgesamt ca. 16.000 Euro sicherzustellen, haben sich neben der Naturschutzstiftung die Bingo Umweltstiftung mit 6.000 Euro und die Grafschafter Volksbank eG mit 5.000 Euro beteiligt.
Anlässlich eines Ortstermins trafen sich nun alle Beteiligten auf dem „Alten Friedhof Gildkamp“, um einige der insgesamt bestellten 4.500 Exemplare an die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Montessori-Schule zu verteilen. Mit dabei waren neben dem Kuratoriumsvorsitzenden der Naturschutzstiftung, Dr. Michael Kiehl, die beiden Geschäftsführer Hartmut Schrap und Paul Uphaus, Manuela Monzka von der Naturschutzstiftung, Illustrator Uwe Klindworth sowie von der Grafschafter Volksbank Vorstand Jürgen Timmermann und Daniel Sandfort, Senior-Berater für Freie Berufe und Institutionen.
Dr. Michael Kiehl bedankte sich bei der Buchübergabe an die Schüler/innen der Montessori-Schule bei allen Beteiligten, die zur „Fertigstellung“ des Buches beigetragen haben. Mit den insgesamt 4.500 vorliegenden Exemplaren –die zwischenzeitlich weitestgehend an die Grundschulen im Landkreis verteilt wurden- können alle Neueinschulungsjahrgänge bis 2023 „versorgt“ werden. Es soll laut Dr. Kiehl als wertvolle Ergänzung des Unterrichts und gleichfalls als Arbeitsgrundlage dienen. Seinen besonderen Dank für die Ko-Finanzierung des Projektes sprach er den anwesenden Vertretern der Grafschafter Volksbank eG sowie der Bingo-Umweltstiftung aus.
Brunklaus
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Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutria |
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Geschrieben von: T. Brunklaus
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Montag, den 31. August 2020 um 16:22 Uhr |
Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutrias
mit der Streichung des Wortes "Sumpfbiber" in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Tier-LMHV durch die Verordnung vom 19. Juni 2020 entfällt zukünftig die amtliche Untersuchung auf Trichinen für Sumpfbiber bzw. Nutrias.
Dies bestätigte uns auf Anfrage heute das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
In der Begründung zu dieser Änderung heißt es: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. Oktober 2018 eine umfassende "Gesundheitliche Bewertung von humanpathogenen Parasiten in Wild" vorgelegt. In dieser Bewertung wird ausgeführt, dass Sumpfbiber zwar grundsätzlich für eine Trichineninfektion empfänglich seien, wie mit Infektionsversuchen nachgewiesen worden sei. Es gebe in Europa auch vereinzelte Berichte aus den Jahren 1936 und 1980 über Trichinenfunde bei Sumpfbibern.
Es habe sich aber um Tiere gehandelt, die in Pelztierfarmen gehalten worden seien. In beiden Fällen vermuteten die Autoren, dass die Infektion durch die Verfütterung von Küchenabfällen mit Fleischbestandteilen (Schwein oder relevantes Wild) erfolgte. Die Publikation aus dem Jahr 1936 war der Auslöser dafür, dass der Sumpfbiber als Wild eingestuft worden ist, "das Träger von Trichinen sein kann". In seiner Risikobewertung stellt das BfR aber fest, dass ihm Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt seien. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Sumpfbiber aus der Pflicht zur Untersuchung auf Trichinellen auszunehmen, ohne dass dies mit einer Verringerung des vorbeugenden Schutzes der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden wäre.
LJN |
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. August 2020 um 16:24 Uhr |
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