Nach Beratungen mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim und der Jägerschaft Grafschaft Bentheim wurde eine Bestimmungshilfe samt Handlungsleitfaden entworfen. Diese Bestimmungshilfe soll den vielen ehrenamtlichen Jungtierrettern die Bestimmung von Wiesenvogelgelegen und den Umgang damit erleichtern.
Gefundene Nester sollen gekennzeichnet werden, um sie so vor Schäden durch Feldarbeit zu bewahren.
Grundsätzlich gilt, dass sowohl die Vögel als auch deren Nester nicht zerstört werden dürfen!
Auch eine dann umständlichere Feldbewirtschaftung ist kein Grund für eine Entfernung der Eier. Die Gesetzeslage ist hier eindeutig, Zuwiderhandlungen werden empfindlich geahndet. Mögliche Ausnahmen müssen mit der zuständigen Behörde vor Ort (in Niedersachsen die Untere Naturschutzbehörde) geklärt werden.
Natürlich werden leider auch gekennzeichnete Gelege Opfer von Prädatoren. Fotokamerastudien zeigen, dass hier in 90% der Fälle Haarraubwild der Verursacher ist und hiervon wieder zu 90% der Fuchs.
Die Natur hat eine hohe Verlustrate von Gelegen und Jungtieren eingeplant. Für eine Bestandsstabilisierung wäre eine Aufzuchtrate von etwa 4 Jungtieren pro Brutpaar pro 10 Jahre hinreichend. Aber leider gelingen selbst diese Aufzuchtraten heute selten, so dass die Bestände weiter zurückgehen.
(c) Franz Frieling/Tierpark Nordhorn
Hilfe ist also dringend nötig!
Als Schlüssel zum Erfolg kann nur das Zusammenspiel der vier notwendigen Säulen dienen:
- Geeigneter Lebensraum
- Ausreichend Nahrung
- Konsequentes Prädationsmanagement
- Bestandsstabilisierung durch Wiederansiedlung
Bestimmungshilfen
Die Bestimmungshilfen können gerne für den Eigenbedarf im Feld verwendet werden. Sie sind optimiert für den Ausdruck in DIN A3. Die abgebildeten Eier haben dann ca. Originalgröße.
Bestimmungshilfe Gelegeschutz Wiesenvögel FÜR DIE GRAFSCHAFT BENTHEIM 2024
(Der Landkreis Grafschaft Bentheim unterstützt den Wiesenvogelschutz mit einem entsprechenden Förderprogramm)
Bestimmungshilfe Gelegeschutz Wiesenvögel ALLGEMEIN 2024