Brut- und Setzzeiten beim Mulchen von Randstreifen beachten

    (c) Franz Frieling/Tierpark Nordhorn

    Derzeit präsentiert sich die Pflanzenwelt in üppigem Grün. Mit Feldbestellung und Grünlandschnitt haben die Landwirte alle Hände voll zu tun. Und gleich nebenan liegt die Kinderstube der wildlebenden Tierwelt. Allerorten wird junges Leben fürsorglich von den Elterntieren rund um die Uhr versorgt.

    Es erfüllt mit Freude und Dankbarkeit diese Fülle und diesen natürlichen Reichtum zu erleben, denn es ist ein Teil unseres natürlichen Erbes.

    Gleichzeitig bieten sich auch immer wieder schreckliche Bilder, wenn beispielsweise, wie jüngst in der Grafschaft entdeckt, Gelege von Bodenbrütern ausgemäht und vernichtet werden, so geschehen beim Mulchen eines Ackerrandstreifens neben einem Graben (siehe Fotos).

    Besonderer Schutz gehört in der Brut- und Setzzeit dem heranwachsenden Wildtierleben. Nicht umsonst ist dies in den Landesnaturschutzgesetzen und dem Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich verankert. Das Ausmähen und Mulchen von Randstreifen neben Ackerkulturen und Wiesen fällt hier hinein, genauso wie die Leinenpflicht für Hundehalter.

    Wenn diese Streifen gemulcht werden sollen, sind die Brut- und Setzzeiten unbedingt zu beachten. Die Jägerschaft bittet die Landwirte, mit dem Mulchen so lange zu warten, bis insbesondere Gelege gerade von Bodenbrütern wie dem Rebhuhn geschlüpft sind und  das Jungwild auf die Läufe gekommen ist. Es ist unser aller Verpflichtung, im Sinne einer artenreichen Flora und Fauna schützend die Hand über junges Wildtierleben zu halten.

     

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