Frühjahrsversammlung der Grafschafter Jägerschaft: Wildtierseuchen und Waffenrecht

    Gut gefüllt war der Saal im Hotel Rammelkamp in Nordhorn bei der Frühjahrsversammlung der Grafschafter Jägerschaft. Kaum verwunderlich, denn beunruhigend schieben sich Wildtierseuchen angesichts vielfältiger Umweltveränderungen in den Vordergrund, beschrieben von Kreis-Veterinäramtsleiter Dr. Hermann Kramer. Ebenso brisant ist auch das zweite Thema, fast schon ein Dauerbrenner: Aktuelles zum Waffenrecht aus Gerichten und Verwaltung. Hier referiert Kreisjägermeister Reinhold Gosejakob.


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    Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer bei seinen Ausführungen zu Wildtierseuchen


    Bei den Wildtierseuchen stehen Maul- und Klauenseuche (MKS), Afrikanische Schweinepest (ASP), Tularämie, besser bekannt als Hasenpest und die erst im Spätsommer auch in der Grafschaft ausgebrochene Myxomatose beim Feldhasen auf der Tagesordnung. Wütete sie bislang unter Wildkaninchen, fordert sie nun beim Hasen vielerorts bedrohliche Ausfälle.

    Maul- und Klauenseuche (MKS) und Afrikanische Schweinepest (ASP), beide hochansteckend, befallen Haus- wie Wildtiere und sind deshalb besonders kritisch. Während die MKS alle Paarhufer und damit alle Schalenwildarten befällt, infiziert die ASP Schweineartige wie Haus- und Wildschwein. Die große Gefahr: Beide können enorme wirtschaftliche Schäden bis in Milliardenhöhen verursachen. Die Übertragung der Virus-Erreger durch Verschleppen gilt es folglich zu verhindern. Vorbeugende Maßnahmen sind Mittel der Wahl. An dieser Stelle bringt Dr. Kramer die Jäger ins Spiel, die schon bei einem ASP-Fall vor wenigen Jahren durch umsichtiges Handeln in der Zusammenarbeit mit dem Kreisveterinäramt Hervorragendes geleistet hätten, um den Fall unter Kontrolle zu halten. So gälte auch jetzt wieder, sich bei dem jüngst in Brandenburg aufgetretenen Fall von Maul- und Klauenseuche vorausschauend zu verhalten. Da Wildfleisch und Jagdtrophäen den Erreger tragen können, seien umfassende Hygienemaßnahmen von der gründlichen Reinigung des Jagdwagens über Stiefel, Schuhwerk und Jagdkleidung einzuhalten, um unter allen Umständen zu verhindern, dass die Seuche verschleppt würde. Erschwerend käme hinzu, dass die MKS-Viren in der Umwelt stabil seien und Hitze wie Kälte widerstünden. Zudem ließen sich die Viren nicht durch Desinfektion abtöten, sondern nur durch zumeist aggressive Säuren. So weit solle man es allerdings möglichst nicht kommen lassen. Unerlässlich sei ebenfalls, bei der Jagd vor und nach dem Schuss auf Auffälligkeiten im Verhalten, auf Krankheitsanzeichen oder Organveränderungen zu achten. Bei dem Verdacht einer Erkrankung solle umgehend bitte das Veterinäramt informiert werden. Von dort würden weitere Schritte veranlasst. Vieles was für den Umgang mit der MKS gelte, träfe auch für die ASP zu. Und auch hier hielte sich das Virus in verarbeitetem Wildfleisch über Monate und in Tiefgefrorenem sogar mehrere Jahre. Auch wenn in den Medien beide Tierseuchen weniger präsent wären, sei eine Seuchenverschleppung nach wie vor brandaktuell. Der Amtsveterinär bat daher weiterhin um wachsame Aufmerksamkeit. Dies sei den menschengemachten Umweltveränderungen geschuldet.

    Bei der Tularämie oder Hasenpest gab es nach Dr. Kramer in den Bundesländern unterschiedlich hohe Seuchenfälle. Betroffen sind von dieser bakteriellen Erkrankung Feldhase und Wildkaninchen, aber auch andere Wildarten können befallen werden.  Für Jagdhunde bestehe kaum Gefahr, allerdings könne sich der Mensch infizieren. Schutzmaßnahmen wie Einmalhandschuhe, Atemschutzmaske und Schutzbrille seien beim Umgang mit Hase und Kanin empfohlen.

    Die Myxomatose wird durch ein Virus ausgelöst, das zu den Pockenviren zählt. Nach einem ersten Ausbruch beim iberischen Feldhasen 2018 fielen erkrankte und verendete Hasen im Spätherbst 2024 erstmals auch im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen und in den südwestlichen Landkreisen Niedersachsens auf. Auch hier hob Dr. Kramer die gute Zusammenarbeit mit der Jägerschaft hervor, die verendete Hasen an das Kreisveterinäramt zur Untersuchung ablieferte. Bis jetzt könne man sagen, dass jedes Revier vor einer Bejagung das Wild zählen solle. Gute Hasenbesätze könnten in der Jagdzeit auch bejagt werden.

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    Kreisjägermeister Reinhold Gosejakob berichtet über aktuelle jagd- und waffenrechtliche Entwicklungen

    Das zweite Thema des Abends, nicht minder brisant, steht unter dem Titel „Wenn Justitia mitjagt – Aktuelles aus Gerichten und Verwaltung“. Kreisjägermeister Reinhold Gosejakob berichtet: Der diffuse Schutzstatus des Wolfes hält auch Gerichte auf Trab, wodurch es zu aufwändigeren Verfahren käme. Bezüglich der Anzahl Langwaffen müsse man sich als Jäger auf Nachfragen der Behörde einstellen. Beim Bejagen von Pferde- oder Rinderweiden rät Gosejakob zu Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Flächennutzern und empfiehlt bei der Höhe der Jagdhaftpflichtversicherung den Maximalbetrag zu wählen, um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein.

    Der Vortrag von Dr. Kramer ist unter Downloads auf der Homepage nachzulesen.

     

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