Marder im Dach! Was tun? Drucken
Geschrieben von: Dr. G. Eckel   
Donnerstag, den 02. Februar 2023 um 11:42 Uhr

Da! Da war´s doch wieder, dieses Geräusch auf dem Dachboden. Von dem sind Sie schon einmal wach geworden, oder? Und das mitten in der Nacht! An Schlaf ist nicht mehr zu denken. Sie liegen wach und grübeln. Von wem kommt dieses nächtliche Getrappel, diese Laufgeräusche oder der Krach hüpfender, springender Tiere?


Verursacher können verschiedene Tierarten sein. Haben Sie schnelles Getrippel gehört, könnten es Mäuse (Lebendgewicht etwa 30 g, Körperlänge etwa 10 cm) sein. Ist die Schrittfolge nicht ganz so flott, könnte es auch eine Ratte gewesen sein. Deren Lebendgewicht liegt gewöhnlich zwischen 250 und 450 g bei 20 – 25 cm Kopf-Rumpf-Länge. Übrigens geben Geräusche wertvolle Hinweise auf den möglichen Verursacher. Haben Sie zusätzlich auch vielleicht Nagegeräusche gehört, wird es vermutlich ein Nager gewesen sein. Anders sieht es aus, wenn die Rumpel-, Schleif- oder Hüpfgeräusche mutmaßlich zu einem größeren Tier gehören. Fest steht Eins: Anhand von Geräuschen den Verursacher zu ermitteln, erfordert schon fast kriminalistisches Gespür. Nagespuren, Kot oder verdächtige Öffnungen ins Haus können weitere wertvolle Anhaltspunkte liefern. Je nach Region kann der Verursacher der unerbetenen Ruhestörung auch ein Schläfer – Garten- oder Siebenschläfer – eine Spitzmaus, einer hier vorkommenden Marder, vermutlich im Siedlungsbereich eher der Steinmarder Martes foina oder ein Waschbär sein.


Egal, wer Ihre wohlverdiente Nachtruhe glaubt stören zu dürfen: Hier hilft nur akribische Spurensucher nach möglichen Anzeichen für den tatsächlichen Übeltäter. Angenommen, es handelt sich um Marder. Dann ist zunächst der rechtliche Aspekt zu betrachten: Als wildlebende Tierart unterliegen Marder dem Jagdrecht und das auf Bundes-, wie auch auf Landesebene. Damit verbietet sich das Aufspüren, Nachstellen und Aneignen, denn dies sind im juristischen Sinne die Kernaktivitäten der Jagd. Bereits das – illegale - Aufstellen freiverkäuflicher Kastenfallen zum Lebendfang ist damit tabu! Damit nicht genug: Tiere während der Brut- und Nistzeit zu stören – wie Marderfähen (-weibchen) während der Geheckzeit (Aufzucht der Jungtiere) verbietet sich nach Bundesnaturschutzrecht. Über allem steht das Bundestierschutzgesetz, das in § 1 BTierSchG verbietet, Tieren Schmerzen, Leid oder Qual zuzufügen. Damit ist der rechtliche Rahmen klar begrenzt.


Was bleibt? Der enge Rahmen zum Abwehren und oder Vergrämen. Nur wie? Zunächst ist zu klären, wie der oder die Tiere auf das Dach kommen. Entweder über ans Dach heranreichenden Baum- oder Strauchbewuchs, über unmittelbare Nachbarbebauung oder über geeignete raue Fassaden und Durchlässe zwischen Fassade und Dachsparren. Dies sind nur Beispiele, die nicht die penible Vor-Ort-Suche nach jeder Art von Spuren wie Kratz-, Schmierspuren oder Kot ersetzen, wenn nötig unter Zuhilfenahme passend positionierter Wildcameras.


Formt sich mit der Zeit aus den kleinen einzelnen Mosaiksteinchen allmählich ein in sich stimmiges Bild, kann es im günstigsten Fall reichen, ans Gebäude reichende Äste ausreichend kurz zu kappen, schließlich sind Marder durchaus sprungstark und schaffen es, bei 1 – 2 kg Gewicht ein bis zwei oder sogar mehr Meter springend zu überwinden. In anderen Fällen wie bei nahstehender Nachbarbebauung können Ultraschallgeräte eingesetzt werden. Hier ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die Geräte wechselnde Schallfrequenzen senden. Senden sie stets gleichartige Schallwellen aus, kontrollieren die Tiere, ob sie stets die gleiche Schallfrequenz wahrnehmen, registrieren dies als nicht lebensgefährlich und ignorieren das Gerät fortan! Hintergrund ist, dass alles Neue im Territorium genauestens untersucht wird, ob es gefährlich werden könnte oder nicht. Wechselnde Störungen wie in diesem Beispiel nicht gleichförmige, sondern wechselnde werden nur sehr viel schwerer „gelernt“ und erfüllen damit einen Abschreckungseffekt. Ultraschallgeräte erfüllen für gewöhnlich dann ihren Zweck, wenn ein Dach aus Mardersicht als Teil des Jagdreviers betrachtet wird, nicht aber als Quartier. In diesen Fällen kann es sein, dass mit den beschriebenen Mitteln keine Abhilfe geschaffen wird. Schließlich ist es nicht nur die gestörte Nachtruhe durch die nächtliche Marderaktivität, sondern auch der teils beträchtliche finanzielle Schaden, den Marder anrichten können, wenn sie die aufwändige und teure Dachisolierung in tausend Stückchen zerlegen. Hier hilft nur professionelle Hilfe, da die Gefahr besteht, wesentliche Hinweise zu übersehen. Das Ausbringen von Duftstoffen zur Marderabwehr hilft nur für kurze Zeit, da Duftstoffe sich in kürzerer Zeit verflüchtigen. Duftstoffe helfen allenfalls zur Überbrückung und in Kombination mit anderen befallsabwehrenden Maßnahmen. In anderen Fällen kann es dauerhaft hilfreich sein, eine modifizierte Weidezaunanlage in der Dachrinne zu installieren, kombiniert mit einem Dämmerungsschalter.


Vor einem Marder auf dem Dach brauchen Sie nicht zu resignieren. Nur sind einige Grundvoraussetzungen zu beachten, um Schäden am Dach oder unerwünschte nächtliche Ruhestörungen zu vermeiden oder Sie fragen einen versierten Fachmann.

 

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