Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.
Geschäftsstelle der Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.
Amselstr. 6, 48527 Nordhorn
Nordhorn, April 2021
Sehr verehrte Mitglieder der Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim,
liebe Freunde,
auch für die Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim ist die aufgrund der Pandemie entstandene Ausnahmesituation eine massive Belastung. Uns fehlen unsere persönlichen Treffen und der gemeinsame Austausch für die Besprechung und Klärung anstehender Aufgaben.
Dass unsere Mitgliederversammlung nicht stattfinden konnte und das Abhalten einer Mitgliederversammlung nicht absehbar ist, bedauern wir als Vorstand sehr. Dies insbesondere, da wir über das Erreichen des Zieles „Raumschießanlage“ gerne ausführlich berichtet hätten.
Bei der Inbetriebnahme der Raumschießanlage hatten wir zahlreiche „Kinderkrankheiten“ zu bearbeiten. Nachdem der Betrieb mittlerweile aber aufgenommen ist, hat sich der Vorstand über die sich aus dem Betrieb ergebende Kostenkalkulation einen Überblick verschaffen können. Dieser Überblick war erforderlich, um ermitteln zu können, wie den Mitgliedern der Jägerschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim, welche den Bau der Anlage mit einer Sonderzahlung gefördert haben, entsprechende Vergünstigungen zukommen können. Hierbei kam es dem Vorstand insbesondere darauf an, für Sie und Euch als Mitglieder exklusive Angebote vorhalten zu können.
Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist einen Exklusivabend zu deutlich vergünstigten Konditionen anbieten zu können.
Zukünftig können Mitglieder der Jägerschaft die Anlage jeden Mittwoch zwischen 18:00 bis 21:00 Uhr zu einem vergünstigten Preis nutzen.
Der erste Durchgang (5 Schuss, wahlweise 100 m-Bahn oder Schießkino) wird mit 10 Euro, jeder Folgedurchgang (5 Schuss, wahlweise 100 m-Bahn oder Schießkino) mit 6 Euro berechnet.
Auf der 100 m Bahn kann hierbei eigene Munition genutzt werden, die Munition für das Schießkino muss in der Anlage erworben werden, wird jedoch zum Selbstkostenpreis weitergegeben (Dies ist der betrieblichen Auflage der Nutzung bleifreier und schadstoffarmer Munition geschuldet).
Für die Erstellung eines Schießnachweises inklusive Schießnachweisheft wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
Um Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass für das Schießkino die erforderliche Munition/Kaliber zur Verfügung steht, raten wir dringend an, sich vorab bei Jan Boers unter der Tel.-Nr. 0152 29220894 anzumelden. Jan Boers hat sich bereit erklärt, dass jagdliche Schießen auf der Raumschießanlage zu leiten und zu organisieren.
Neben der Errichtung eines exklusiven Jägerabends auf der Raumschießanlage der Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim haben wir weiterhin für die Hegeringe entsprechende Schießzeiten eingeplant. Für die Hegeringe steht die Anlage an Samstagen zwischen 15:30 und 18:00 Uhr zur Verfügung, sodass Mitgliedern der Hegeringe auch über diese zusätzlichen vergünstigten Nutzungsmöglichkeiten geboten werden. Einzelheiten werden die Hegeringleiter nach Absprache der Schießtermine regeln.
Auf die Corona-Hygieneregelungen, die in der RSA ausgehängt sind, weisen wir ausdrücklich hin.
Natürlich können alle Mitglieder auch Zeiten außerhalb der exklusiven Mitgliedertermine buchen, aus steuerrechtlichen und buchhalterischen Gründen gilt dann jedoch die allgemeine Nutzungsgebühr. Anmeldungen müssen dann auch über die Raumschießanlage erfolgen und nicht über Jan Boers.
Wir möchten uns bei unseren Mitgliedern ausdrücklich für die Geduld in der Anlaufphase unserer und ihrer Raumschießanlage bedanken. Uns ist bewusst, dass gerade in der Anlaufphase Kinderkrankheiten vorhanden waren und gegebenenfalls noch sind. Wir sind jedoch weiterhin bemüht, diese in Ihrem Interesse zu beseitigen.
Neben der Information zur Raumschließanlage gibt es weitere Umstände, über die wir Sie und Euch gerne unterrichten würden. Hier jedoch alle aufzunehmen würde den Rahmen dieses Informationsschreibens sprengen.
Kurz möchten wir nur auf die geänderten Jagdzeiten hinweisen. Hier insbesondere auf den Rehwildabschuss und, dass zahlreiche Reviere beschlossen haben, bei der bisher geltenden Regelung, Bockzeit ab dem 1. Mai zu bleiben. Dies wird insbesondere damit begründet, dass die Verwertung des Wildbretts ab dem 1. April noch nicht gesichert sei, die Gehörne gegebenenfalls nicht ausgebildet sind und es nicht dem Verständnis von Hege und Pflege sowie einer waidgerechten Jagd entspricht.
Weitere Informationen versuchen wir zeitnah an die Hegeringleiter weiterzugeben, die Sie und Euch unterrichten und Rückfragen beantworten können.
Sollte die „Corona Zeit“ zu bisher nicht bekannten Rückfragen, Anregungen oder Kritik führen, sind wir für entsprechende Information, gerne per E-Mail, dankbar, damit wir uns auch insoweit um Ihre und Eure Interessen kümmern können.
In der Hoffnung, Sie und Euch bald persönlich wieder treffen zu können, verbleibe ich
mit Waidmannsheil Thomas Heils für den Vorstand Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V. |