Home
Willkommen auf der Startseite
Gemeinsam gegen den Mähtod Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Freitag, den 30. April 2021 um 11:08 Uhr

Grafschafter Landwirte und Jäger: Gemeinsam gegen den Mähtod

 Bild Nr1. 1

Freuen sich über die gemeinsame Anschaffung einer Wärmebild-Drohne zur Wildtierrettung (von links): Hegeringleiter Jan Hindrik Wassink mit Hund „Eika“, Drohnenpilot Jahn Olthuis, Naturschutzbeauftragte Linda Molendyk, Friedhelm Lefers von der Grafschafter Volksbank und Herbert Raben von der Jagdgenossenschaft Grasdorf. Foto: Brink

Mitten in der Brut- und Setzzeit, wenn viele Wildtiere in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs aufziehen, steht alljährlich die Frühmad an und gefährdet die Jungtiere. „Der natürliche Schutzreflex, Ducken und Tarnen‘ schützt die Jungtiere zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Mäher“, verdeutlicht Anna Brink vom Landwirtschaftlichen Kreisverein Grafschaft Bentheim in Neuenhaus. Um den Mähtod bestmöglich zu verhindern, arbeiten Jäger und Landwirte Hand in Hand und haben gemeinsam eine Wärmebild-Drohne angeschafft.

Die Bingo-Umweltstiftung und Grafschafter Volksbank in Neuenhaus unterstützen das Projekt, wie Geschäftsstellenleiter Friedhelm Lefers berichtet: „Wir haben uns gerne daran beteiligt. Der nachhaltige Schutz der Jungtiere und die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern hat uns sofort begeistert.“

Fliegender Helfer

Bild 2.1
Kaum sichtbar schmiegt sich das Rehkitz ins Gras. Foto: Wassink

Herbert Raben, Vertreter der Jagdgenossenschaft Grasdorf, erklärt, dass Jäger und Bewirtschafter sich in den vergangenen Jahren viel haben einfallen lassen, um den Mähtod zu vermeiden. Da Rehkitze in den ersten Lebenstagen noch keinen Eigengeruch haben, sei es schwer die Jungtiere mit den gut ausgebildeten Jagdhunden aufzuspüren. So habe seine Jagdgenossenschaft schon vor vier Jahren die Anschaffung von akustischen Wildrettern finanziert. „Diese werden an das Mähgerät angebracht und geben während der Mahd unangenehme Piepgeräusche von sich, um die Wildtiere aufzuschrecken“, erklärt Raben. Beunruhigung der Mähflächen durch Feuermelder, Hunde oder Flatterbändern seien schon eine große Hilfe. „Doch in den ersten Lebenswochen flüchten die Rehkitze nicht, sondern verfallen in eine Schockstarre, deshalb ist die Drohne eine super Errungenschaft“, stellt Raben fest.

Kleines Zeitfenster

„Wir sehen dieses Frühjahr als Testphase an, damit wir wissen, wie es organisatorisch abläuft, wie viele Helfer wir benötigen und wie die ganze Technik funktioniert. Im nächsten Jahr wird uns das hoffentlich in die Karten spielen“, erklärt Jahn Olthuis, der selber Jäger und bald auch Drohnenpilot ist. „Ein guter Startschuss, auf den wir auf jeden Fall aufbauen müssen“ betont der Hegeringleiter Jan Hindrik Wassink. Er weist darauf hin, dass das Zeitfenster für den Einsatz der Drohne sehr klein ist, da alle Landwirte etwa zur selben Zeit mit der wetterabhängigen Mahd beginnen. „Um alle Flächen vor der Mahd zu überfliegen reicht eine Drohne nicht aus“, ist sich auch die Naturschutzbeauftragte Linda Molendyk sicher. Sie fügt hinzu, dass es dafür vor allem genügend Leute braucht, die Zeit und Lust haben sich bei der Suche nach Jungtieren zu beteiligen.

Entscheidender Tageszeitpunkt

 Bild 3.1JPG

Auch Gelege von Bodenbrütern können mit der Drohne aufgespürt werden. Foto: privat

„Die Kamera zeigt mir auf dem Bildschirm die verschiedenen Temperaturunterschiede der Flächen an. Dabei sind wir ziemlich zeitabhängig, da auch der Boden und verschiedene Objekte Wärme speichern können“ berichtet Jahn Olthuis. „Am besten geht das früh morgens oder einen Abend zuvor, wenn der Boden noch kühl ist“, weiß der angehende Drohnenpilot. Sobald wie möglich will er einen entsprechenden Führerschein zum Fliegen der Drohne machen. Hegeringleiter Wassink wünscht sich, dass sich vier bis fünf Drohnenpiloten ausbilden lassen, damit sie sich die Einsätze im Frühjahr aufteilen können. „Außerdem möchte der Hegering in Funktechnik und die Jagdgenossen in zusätzliche Akkus investieren, um die Rettungen noch effizienter zu gestalten“, so Wassink. „Es ist ein guter Anfang und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sind sich alle Beteiligten sicher.

Text: Anna Brink

 

 
Informationen der Kreisjägerschaft Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Samstag, den 10. April 2021 um 11:25 Uhr

Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.

Geschäftsstelle der Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.

 Amselstr. 6, 48527 Nordhorn

Nordhorn, April 2021

 

Sehr verehrte Mitglieder der Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim,

liebe Freunde,

auch für die Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim ist die aufgrund der Pandemie entstandene Ausnahmesituation eine massive Belastung. Uns fehlen unsere persönlichen Treffen und der gemeinsame Austausch für die Besprechung und Klärung anstehender Aufgaben.

Dass unsere Mitgliederversammlung nicht stattfinden konnte und das Abhalten einer Mitgliederversammlung nicht absehbar ist, bedauern wir als Vorstand sehr. Dies insbesondere, da wir über das Erreichen des Zieles „Raumschießanlage“ gerne ausführlich berichtet hätten.

Bei der Inbetriebnahme der Raumschießanlage hatten wir zahlreiche „Kinderkrankheiten“ zu bearbeiten. Nachdem der Betrieb mittlerweile aber aufgenommen ist, hat sich der Vorstand über die sich aus dem Betrieb ergebende Kostenkalkulation einen Überblick verschaffen können. Dieser Überblick war erforderlich, um ermitteln zu können, wie den Mitgliedern der Jägerschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim, welche den Bau der Anlage mit einer Sonderzahlung gefördert haben, entsprechende Vergünstigungen zukommen können. Hierbei kam es dem Vorstand insbesondere darauf an, für Sie und Euch als Mitglieder exklusive Angebote vorhalten zu können.

Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist einen Exklusivabend zu deutlich vergünstigten Konditionen anbieten zu können.

Zukünftig können Mitglieder der Jägerschaft die Anlage jeden Mittwoch zwischen 18:00 bis 21:00 Uhr zu einem vergünstigten Preis nutzen.

Der erste Durchgang (5 Schuss, wahlweise 100 m-Bahn oder Schießkino) wird mit 10 Euro, jeder Folgedurchgang (5 Schuss, wahlweise 100 m-Bahn oder Schießkino) mit 6 Euro berechnet.

Auf der 100 m Bahn kann hierbei eigene Munition genutzt werden, die Munition für das Schießkino muss in der Anlage erworben werden, wird jedoch zum Selbstkostenpreis weitergegeben (Dies ist der betrieblichen Auflage der Nutzung bleifreier und schadstoffarmer Munition geschuldet).

Für die Erstellung eines Schießnachweises inklusive Schießnachweisheft wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

Um Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass für das Schießkino die erforderliche Munition/Kaliber zur Verfügung steht, raten wir dringend an, sich vorab bei Jan Boers unter der Tel.-Nr. 0152 29220894 anzumelden. Jan Boers hat sich bereit erklärt, dass jagdliche Schießen auf der Raumschießanlage zu leiten und zu organisieren.

Neben der Errichtung eines exklusiven Jägerabends auf der Raumschießanlage der Jägerschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim haben wir weiterhin für die Hegeringe entsprechende Schießzeiten eingeplant. Für die Hegeringe steht die Anlage an Samstagen zwischen 15:30 und 18:00 Uhr zur Verfügung, sodass Mitgliedern der Hegeringe auch über diese zusätzlichen vergünstigten Nutzungsmöglichkeiten geboten werden. Einzelheiten werden die Hegeringleiter nach Absprache der Schießtermine regeln.

Auf die Corona-Hygieneregelungen, die in der RSA ausgehängt sind, weisen wir ausdrücklich hin.

Natürlich können alle Mitglieder auch Zeiten außerhalb der exklusiven Mitgliedertermine buchen, aus steuerrechtlichen und buchhalterischen Gründen gilt dann jedoch die allgemeine Nutzungsgebühr. Anmeldungen müssen dann auch über die Raumschießanlage erfolgen und nicht über Jan Boers.

Wir möchten uns bei unseren Mitgliedern ausdrücklich für die Geduld in der Anlaufphase unserer und ihrer Raumschießanlage bedanken. Uns ist bewusst, dass gerade in der Anlaufphase Kinderkrankheiten vorhanden waren und gegebenenfalls noch sind. Wir sind jedoch weiterhin bemüht, diese in Ihrem Interesse zu beseitigen.

Neben der Information zur Raumschließanlage gibt es weitere Umstände, über die wir Sie und Euch gerne unterrichten würden. Hier jedoch alle aufzunehmen würde den Rahmen dieses Informationsschreibens sprengen.

Kurz möchten wir nur auf die geänderten Jagdzeiten hinweisen. Hier insbesondere auf den Rehwildabschuss und, dass zahlreiche Reviere beschlossen haben, bei der bisher geltenden Regelung, Bockzeit ab dem 1. Mai zu bleiben. Dies wird insbesondere damit begründet, dass die Verwertung des Wildbretts ab dem 1. April noch nicht gesichert sei, die Gehörne gegebenenfalls nicht ausgebildet sind und es nicht dem Verständnis von Hege und Pflege sowie einer waidgerechten Jagd entspricht.

Weitere Informationen versuchen wir zeitnah an die Hegeringleiter weiterzugeben, die Sie und Euch unterrichten und Rückfragen beantworten können.

Sollte die „Corona Zeit“ zu bisher nicht bekannten Rückfragen, Anregungen oder Kritik führen, sind wir für entsprechende Information, gerne per E-Mail, dankbar, damit wir uns auch insoweit um Ihre und Eure Interessen kümmern können.

In der Hoffnung, Sie und Euch bald persönlich wieder treffen zu können, verbleibe ich

mit Waidmannsheil
Thomas Heils
für den Vorstand Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.

 
Arbeitseinsatz im Tinholter Moorverlandungsgebiet Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Sonntag, den 04. April 2021 um 16:38 Uhr

Tinholter Jäger aktiv im Einsatz für die Natur

 

Im Bereich Tinholt waren Mitglieder des Hegering VII tätig. Hier rückte man unerwünschtem “Wildwuchs” unter großem körperlichem Einsatz zu Leibe.

Der Arbeitseinsatz erfolgte im “Tinholter Moorverlandungsgebiet”.

 2021 hgr7 Tinholt1.1

Man setzte sich für die Entwicklung des Gagelstrauches, einem typischen Moorstrauch, auch als “Possenbusch” bekannt, ein.

Blätter und Äste des Gagels wurden früher wegen ihres starken Geruchs gegen Ungeziefer verwendet. Auch galten die Blätter als Heilmittel und dienten nebenbei anstelle von Hopfen als Bierwürze. Die Knospen benutzte man zum Gelbfärben und die Rinde als Gerbmittel.

Wacholderbestand, Gagelstrauch und Zwergstrauchheide sind typische Erscheinungen unserer alten Grafschafter Kulturlandschaft, leider aber nur noch Restbestände.

Zurückgeschnitten wurden auch die Birkenaufschläge, die den Gagelstrauch überwucherten und erdrückten.

Durch Pflegemaßnahmen wie die Einsätze der Tinholter Jäger gibt man ihnen größere Entwicklungsmöglichkeiten, die dann zur Bereicherung unseres Landschaftsbildes führen.

Text: Brunklaus   Bild: Molendyk

 

 
Buch zur Einschulung für alle Erstklässler Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Sonntag, den 27. September 2020 um 11:25 Uhr

Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzstiftung – Jägerschaft – Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in der Grafschaft Bentheim

unterstützt durch Bingo und Volksbank

 

Buch zur Einschulung für alle Erstklässler

Die Idee, ein Buch in Bezug auf die „Naturlandschaft Grafschaft Bentheim“ zur Einschulung allen Erstklässlern in der Grafschaft zu schenken, entstand laut Hartmut Schrap als Vorsitzenden des Natur-Netz Niedersachsen e.V. bereits 2018 während der Mitgliederversammlung des Netzwerkes (seiner Zeit im Landkreis Harburg).

Im Kreise einiger Mitglieder, darunter auch Marianne Brunklaus von der Jägerschaft Grafschaft Bentheim, Theo Brunklaus von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Paul Uphaus von der Naturschutzstiftung wurde in Anlehnung an ein vergleichbares Buchprojekt im Landkreis Oldenburg und unter späterer Zuhilfenahme von Grundschulpädagogen sowie Mitarbeiter/innen der Naturschutzstiftung (hier insbesondere Antje Lübbers und Manuela Monzka) ein völlig neues Buch für die Grafschaft Bentheim kreiert. Zeichnerisch umgesetzt und liebevoll illustriert wurde das Buch schließlich durch Uwe Klindworth, einem in der Nähe von Wildeshausen lebenden Autor und Illustrator im Kinder- und Jugendbuchbereich.

Buch für Erstklässler2.1

 

 

Bild von links: Dr. Michael Kiehl, Paul Uphaus (Naturschutzstiftung), Uwe Klindworth (Autor und Illustrator), Manuela Monzka, Hartmut Schrap (Naturschutzstiftung), Daniel Sandfort und Jürgen Timmermann (Grafschafter Volksbank)

 

„Spannende Landschaften in der Grafschaft Bentheim“, so ist der Titel des Buches, das die Naturschutzstiftung dieser Tage an alle Erstklässler in der Grafschaft Bentheim kostenlos verteilt.

Um die Finanzierung des Buchprojektes in Höhe von insgesamt ca. 16.000 Euro sicherzustellen, haben sich neben der Naturschutzstiftung die Bingo Umweltstiftung mit 6.000 Euro und die Grafschafter Volksbank eG mit 5.000 Euro beteiligt.

Anlässlich eines Ortstermins trafen sich nun alle Beteiligten auf dem „Alten Friedhof Gildkamp“, um einige der insgesamt bestellten 4.500 Exemplare an die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Montessori-Schule zu verteilen. Mit dabei waren neben dem Kuratoriumsvorsitzenden der Naturschutzstiftung, Dr. Michael Kiehl, die beiden Geschäftsführer Hartmut Schrap und Paul Uphaus, Manuela Monzka von der Naturschutzstiftung, Illustrator Uwe Klindworth sowie von der Grafschafter Volksbank Vorstand Jürgen Timmermann und Daniel Sandfort, Senior-Berater für Freie Berufe und Institutionen.

Dr. Michael Kiehl bedankte sich bei der Buchübergabe an die Schüler/innen der Montessori-Schule bei allen Beteiligten, die zur „Fertigstellung“ des Buches beigetragen haben. Mit den insgesamt 4.500 vorliegenden Exemplaren –die zwischenzeitlich weitestgehend an die Grundschulen im Landkreis verteilt wurden- können alle Neueinschulungsjahrgänge bis 2023 „versorgt“ werden. Es soll laut Dr. Kiehl als wertvolle Ergänzung des Unterrichts und gleichfalls als Arbeitsgrundlage dienen. Seinen besonderen Dank für die Ko-Finanzierung des Projektes sprach er den anwesenden Vertretern der Grafschafter Volksbank eG sowie der Bingo-Umweltstiftung aus.

 

Brunklaus

 

 
Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutria Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Montag, den 31. August 2020 um 16:22 Uhr

Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutrias

 

mit der Streichung des Wortes "Sumpfbiber" in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Tier-LMHV durch die Verordnung vom 19. Juni 2020 entfällt zukünftig die amtliche Untersuchung auf Trichinen für Sumpfbiber bzw. Nutrias.

Dies bestätigte uns auf Anfrage heute das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In der Begründung zu dieser Änderung heißt es: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. Oktober 2018 eine umfassende "Gesundheitliche Bewertung von humanpathogenen Parasiten in Wild" vorgelegt. In dieser Bewertung wird ausgeführt, dass Sumpfbiber zwar grundsätzlich für eine Trichineninfektion empfänglich seien, wie mit Infektionsversuchen nachgewiesen worden sei. Es gebe in Europa auch vereinzelte Berichte aus den Jahren 1936 und 1980 über Trichinenfunde bei Sumpfbibern.

Es habe sich aber um Tiere gehandelt, die in Pelztierfarmen gehalten worden seien. In beiden Fällen vermuteten die Autoren, dass die Infektion durch die Verfütterung von Küchenabfällen mit Fleischbestandteilen (Schwein oder relevantes Wild) erfolgte. Die Publikation aus dem Jahr 1936 war der Auslöser dafür, dass der Sumpfbiber als Wild eingestuft worden ist, "das Träger von Trichinen sein kann". In seiner Risikobewertung stellt das BfR aber fest, dass ihm Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt seien. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Sumpfbiber aus der Pflicht zur Untersuchung auf Trichinellen auszunehmen, ohne dass dies mit einer Verringerung des vorbeugenden Schutzes der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden wäre.

LJN

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. August 2020 um 16:24 Uhr
 
<< Start < Zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 Weiter > Ende >>

Seite 8 von 8

Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V., Powered by Joomla! and designed by SiteGround and Heinrich Jan Keute

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, dann lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

Einwilligung: Ich akzeptiere Cookies von dieser Website.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk